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Büvette Gurmels - Regeln

  • Die Büvette wird nur an Jugendliche vermietet, welche die OS Gurmels besuchen. 

 

  • Die Jugendarbeit Gurmels darf eine Anfrage ohne Begründung ablehnen. Die Jugendarbeit Gurmels allein hat die Berechtigung zur Vermietung der Büvette.

 

  • In der Büvette ist ein striktes Rauchverbot einzuhalten. 

  • Verboten sind: Shishas, Zigaretten, E-Zigaretten, Cannabis oder weitere Raucharten. Beim nicht einhalten der Regel, wird ein Bussgeld von 200.- vom Mieter eingefordert. 

 

  • Konsumieren von Alkohol ist in der Büvette untersagt. 

 

  • Bei minderjährigen Mietern_innen, muss der gesetzliche Vertreter mitunterzeichnen und trägt die volle Verantwortung für den Anlass.

 

  • Die Vermieter, Jugendarbeit Gurmels, lehnen jegliche Verantwortung und Haftung ab.

 

  • Die Jugendarbeit Gurmels erhält vor jedem Anlass eine Liste der eingeladenen Gäste. 

 

  • Ab 22.00 Uhr ist vor und rund um die Büvette nur noch im Flüsterton eine Unterhaltung erlaubt. Gibt es Beschwerden der Anwohner oder der Polizei, erhält der Mieter ein Bussgeld von 200.- .

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