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Büvette Gurmels

Räume

  • Es werden folgende Räume vermietet: Discoraum, Sanitäranlagen, Bar und Loungebereich

DJ Anlage und Lichtanlage

 

  • Die DJ Anlage kann mitbenutzt werden. Vor dem Anlass gibt es durch das DJ Team oder der Jugendarbeit Gurmels eine Einweisung der Anlage. Es werden 1-2 Personen für diesen Anlass als DJ Team bestimmt, diese Unterzeichnen einen separaten Vertrag für die Benutzung der DJ Anlage. 

Bar

 

  • Teller, Gläser, Besteck, Backofen und Kühlschrank dürfen benutzt werden. 

  • Defekte, zerbrochenes Geschirr muss vom Mieter ersetzt werden. 

  • Cocktail Utensilien kann dazu gemietet werden. Vor dem Anlass wird eine Einführung durch die Mitglieder des JAG Teams stattfinden oder durch die Jugendarbeit Gurmels, wenn dies vom Mieter erwünscht wird. 

Tischfussball und Billard

 

  • Die Spielgeräte stehen zur freien Verfügung. 

  • Alle Billardstöcke, Billardsets, Tischfussball Bälle und der Fussballtisch, müssen nach der Mietung vollzählig und unversehrt sein. Fehlende oder defekte Spielgeräte und Zubehör muss vom Mieter ersetzt werden. 

Allgemein

 

  • Die Räume, Möbel, Gegenstände in der Buvette, werden vor jedem Anlass mit einem Mitarbeiter_in der Jugendarbeit Gurmels besichtigt. Hierbei werden mit dem Mieter_in den Mietvertrag, Putzliste und das Merkblatt zur Mietung der Büvette, ausführlich besprochen und alle Verträge und Abmachungen von beiden Parteien unterzeichnet. Bei Minderjährigen muss der gesetzliche Vertreter mitunterzeichnen. 

 

  • Vor jedem Anlass wird ein Besichtigungstermin und Nachbesichtigungstermin mit der Jugendarbeit Gurmels vereinbart.

 

  • Für das Mieten der Büvette, wird eine Kaution von 200.- in Bar verlangt. Die Kaution muss bei der Schlüsselübergabe hinterlegt werden. 

 

  • Der Anlass muss um Mitternacht, 00:00 Uhr beendet sein. Das heisst: keine Musik mehr in der Büvette, keine Personen mehr vor der Büvette. Ab 22:00 Uhr muss die Lautstärke der Musik in der Büvette stark reduziert werden. Vor der Büvette darf nur im Flüsterton gesprochen werden. 

 

  • Alkoholkonsum, Tabak und Drogenkonsum ist in der Büvette strikte verboten. Wird dieses Verbot nicht eingehalten, kann es von der Seite der Jugendarbeit Gurmels zu Sanktionen kommen. Dies wird von der Jugendarbeit Gurmels individuell beurteilt. 

 

  • Ein Mietgesuch muss mindestens 2 Wochen vor dem Anlass bei der Jugendarbeit Leitung Gurmels beantragt werden. 

 

  • Die Jugendarbeit Gurmels, darf ohne Begründung die Anfrage ablehnen. Die Jugendarbeit Gurmels alleine, hat die Berechtigung zur Vermietung der Büvette. 

 

  • Der Vermieter: Jugendarbeit Gurmels, lehnt jegliche Verantwortung und Haftung ab.

 

  • Die Jugendarbeit Gurmels erhält vor jedem Anlass eine Liste der eingeladnen Gäste.

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