Büvette Gurmels - Regeln
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Die Büvette wird nur an Jugendliche vermietet, welche die OS Gurmels besuchen.
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Die Jugendarbeit Gurmels darf eine Anfrage ohne Begründung ablehnen. Die Jugendarbeit Gurmels allein hat die Berechtigung zur Vermietung der Büvette.
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In der Büvette ist ein striktes Rauchverbot einzuhalten.
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Verboten sind: Shishas, Zigaretten, E-Zigaretten, Cannabis oder weitere Raucharten. Beim nicht einhalten der Regel, wird ein Bussgeld von 200.- vom Mieter eingefordert.
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Konsumieren von Alkohol ist in der Büvette untersagt.
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Bei minderjährigen Mietern_innen, muss der gesetzliche Vertreter mitunterzeichnen und trägt die volle Verantwortung für den Anlass.
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Die Vermieter, Jugendarbeit Gurmels, lehnen jegliche Verantwortung und Haftung ab.
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Die Jugendarbeit Gurmels erhält vor jedem Anlass eine Liste der eingeladenen Gäste.
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Ab 22.00 Uhr ist vor und rund um die Büvette nur noch im Flüsterton eine Unterhaltung erlaubt. Gibt es Beschwerden der Anwohner oder der Polizei, erhält der Mieter ein Bussgeld von 200.- .