Buvette Gurmels
Die Buvette Gurmels bietet Ihnen den idealen Ort für Veranstaltungen. Ob Geburtstage, Treffen mit Freunden oder andere Anlässe – unsere vielseitigen Räumlichkeiten, darunter der Discoraum, der Bar- und Loungebereich sowie die Spielmöglichkeiten wie Tischfussball und Billard, machen jeden Anlass zu etwas Besonderem.
Um sicherzustellen, dass Ihre Veranstaltung gut verläuft, legen wir besonderen Wert auf eine klare und transparente Organisation. Alle wichtigen Informationen zur Nutzung und unseren Richtlinien finden Sie übersichtlich in unserem Merkblatt.
Bei Fragen oder Buchungswünschen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung (Sarah Angelucci 078 653 87 84)
Besichtigung vor der Buchung
• Vor der Veranstaltung findet eine Besichtigung der Räumlichkeiten mit einem Vertreter der Jugendarbeit Gurmels statt.
• Dabei werden der Mietvertrag, die Reinigungsauflagen und das Merkblatt besprochen und von beiden Parteien unterzeichnet.
Anmeldung bei Minderjährigen
• Bei Mietanfragen durch Minderjährige muss der gesetzliche Vertreter den Mietvertrag mitunterzeichnen.
Mietgesuch
• Das Mietgesuch muss mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Anlass bei der Jugendarbeit Gurmels eingereicht werden.
Kaution
• Eine Kaution in Höhe von CHF 200.– ist bei der Schlüsselübergabe in bar zu hinterlegen.
Veranstaltungszeit
• Der Anlass muss spätestens um Mitternacht (00:00 Uhr) beendet sein.
• Ab 22:00 Uhr ist die Lautstärke der Musik deutlich zu reduzieren, und Gespräche vor der Buvette sind nur noch im Flüsterton zu führen.
Alkohol-, Tabak- und Drogenverbot
• Der Konsum von Alkohol, Tabak und Drogen ist in der Buvette strikt verboten. Verstösse können Sanktionen durch die Jugendarbeit Gurmels nach sich ziehen.
Haftung
• Der Mieter haftet für Schäden oder Defekte, die während der Nutzung der Buvette entstehen.
• Der Vermieter (Jugendarbeit Gurmels) übernimmt keine Haftung oder Verantwortung.
Schlüsselübergabe
• Besichtigungstermine vor und nach der Veranstaltung sowie die Schlüsselübergabe werden mit der Jugendarbeit Gurmels individuell vereinbart.
Reinigung
• Die Buvette ist nach der Nutzung vollständig gereinigt und in einem ordnungsgemässen Zustand zu hinterlassen.
Vergabe der Buvette
• Die Jugendarbeit Gurmels behält sich das Recht vor, Mietanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.